Große Grundsteuerreform 2022
Bin ich auch davon betroffen?
Jeder Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, Mietwohngrundstückes, Betriebsgrundstückes oder Eigentümer von landwirtschaftlichem Vermögen sowie Erbbaupachtnehmer sind verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen. Als Faustregel gilt: Haben Sie bisher Grundsteuer (nicht als Mieter) gezahlt, sind Sie auch verpflichtet, eine entsprechende Erklärung einzureichen.
Stichtag für die Einreichung ist der 1. Januar 2022. Wenn Sie an diesem Tag Eigentümer einer Immobilie waren, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen.
Jeder Erklärungspflichtige ist verpflichtet, elektronisch authentifiziert eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen. Die elektronische Authentifizierung läuft über Elster, das erprobte Verfahren der Finanzverwaltung.
Steuerberater übermitteln eine Vielzahl von Steuererklärungen und sind mit diesem Verfahren vertraut. Ich kann also die entsprechende Erstellung und Übermittlung für Sie übernehmen. In diesem Fall bitte ich Sie, über den unten stehenden Button eine Registrierung bei mir vorzunehmen. Bitte halten Sie nach Möglichkeit dazu die folgenden Unterlagen bereit:
- Grundbuchauszug
- Notarieller Kaufvertrag
- Einheitswertbescheid
- Bescheid über die Grundbesitzabgaben 2022
Diese Unterlagen können Sie im Rahmen der Registrierung bequem hochladen.
Für die Einreichung der Feststellungserklärung hat die Finanzverwaltung den 31.01.2023 vorgesehen. Aufgrund des kurzen Zeitraums zur Einreichung sind die frühzeitige Organisation der Unterlagen und die Vorbereitung der Erklärungserstellung enorm wichtig. Ich bitte Sie daher, um schnellstmögliche Registrierung, sollten Sie die Erstellung durch mich wünschen.