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Große Grundsteuerreform 2022
Frist verlängert: 31.01.2023!

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Große Grundsteuerreform 2022

Bin ich auch davon betroffen?

Jeder Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, Mietwohngrundstückes, Betriebsgrundstückes oder Eigentümer von landwirtschaftlichem Vermögen sowie Erbbaupachtnehmer sind verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen. Als Faustregel gilt: Haben Sie bisher Grundsteuer (nicht als Mieter) gezahlt, sind Sie auch verpflichtet, eine entsprechende Erklärung einzureichen.

Was ist, wenn ich mein Haus in 2022 verkauft habe oder verkaufen will? Pfeil

Stichtag für die Einreichung ist der 1. Januar 2022. Wenn Sie an diesem Tag Eigentümer einer Immobilie waren, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen.

Was muss ich machen? Pfeil

Jeder Erklärungspflichtige ist verpflichtet, elektronisch authentifiziert eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen. Die elektronische Authentifizierung läuft über Elster, das erprobte Verfahren der Finanzverwaltung.

Steuerberater übermitteln eine Vielzahl von Steuererklärungen und sind mit diesem Verfahren vertraut. Ich kann also die entsprechende Erstellung und Übermittlung für Sie übernehmen. In diesem Fall bitte ich Sie, über den unten stehenden Button eine Registrierung bei mir vorzunehmen. Bitte halten Sie nach Möglichkeit dazu die folgenden Unterlagen bereit:

  • Grundbuchauszug
  • Notarieller Kaufvertrag
  • Einheitswertbescheid
  • Bescheid über die Grundbesitzabgaben 2022

Diese Unterlagen können Sie im Rahmen der Registrierung bequem hochladen.

Bis wann muss ich die Erklärung einreichen? Pfeil

Für die Einreichung der Feststellungserklärung hat die Finanzverwaltung den 31.01.2023 vorgesehen. Aufgrund des kurzen Zeitraums zur Einreichung sind die frühzeitige Organisation der Unterlagen und die Vorbereitung der Erklärungserstellung enorm wichtig. Ich bitte Sie daher, um schnellstmögliche Registrierung, sollten Sie die Erstellung durch mich wünschen.

Wir übernehmen Ihre Feststellungserklärung

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Warum muss ich die Steuererklärung einreichen?

Wie ist es bisher?

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt über die Feststellung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt. Diese Festsetzung erfolgt in der Regel nur bei Anschaffung des Grundstücks bzw. bei einer Nutzungsänderung. Den Grundsteuerhebesatz legt jede Gemeinde selbst fest.

Die Feststellung des Grundsteuermessbetrags beruht derzeit jedoch auf Grundlage der Wertverhältnisse aus dem Jahr 1964 für die alten Bundesländer, für die neuen Bundesländer sogar auf Werten aus 1934. Um die heutigen Wertverhältnisse abzubilden, werden pauschale Vervielfältiger genutzt.

Was muss sich ändern? Pfeil

Die verallgemeinernde Nutzung der Vervielfältiger ist nicht sachgerecht. So urteilte zumindest das Bundesverfassungsgericht. In seinem Urteil stellte es fest, dass neue Regeln zur Bemessung der Grundsteuer festgelegt werden müssen.

Wie wird die Grundsteuer in Zukunft berechnet? Pfeil

Je nach Grundstücksart wird entweder das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren genutzt. Beide Verfahren sind zwar leicht modifiziert worden, vom Grundsatz her sind sie jedoch schon lange bei der Bewertung von Grundstücken bekannt. Gesetzlich normiert sind beide Verfahren im Bewertungsgesetz.

Wird die neue Grundsteuer höher ausfallen? Pfeil

Wie immer gibt es bei einer Neuberechnung Gewinner und Verlierer. Für die breite Masse der Grundstücke soll sich die Grundsteuer jedoch nicht erhöhen. Die „fiktiven” Werte der Grundstücke wurden auch bisher auf die heutigen Wertverhältnisse angepasst. Die Gemeinden sollen keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuerreform erhalten.

Was passiert nach der Einreichung der Steuererklärung? Pfeil

Nachdem die Steuererklärung eingereicht ist, wird das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbescheid erlassen und an die Gemeinden senden. Für diese zwei Taten ist der Zeitraum bis 31. Dezember 2024 vorgesehen. Die jetzt einzureichende Feststellungserklärung hat also erst ab 2025 einen Effekt.

Ist mit der Einreichung der Feststellungserklärung für mich alles erledigt? Pfeil

Bei der Einreichung der Feststellungserklärung handelt es sich um die sogenannte „erste Hauptfeststellung“. Im Abstand von 7 Jahren, also ab dem 1. Januar 2029, beginnt die zweite Hauptfeststellung. Wie hier der organisatorische Ablauf sein wird, steht noch nicht fest.

Weiterhin müssen gegebenenfalls Nacherklärungen oder Änderungserklärungen eingereicht werden. Diese werden nach jetzigem Stand notwendig, wenn sich der Wert der Immobilie um 15.100 EUR und mehr ändert.

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