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Homeoffice-Pauschale: Wie Sie als Vermieter profitieren


Die Homeoffice-Pauschale hat Arbeitnehmer seit Ende 2020 steuerlich entlastet. In einer Zeit, in der die Corona-Pandemie unseren Arbeitsalltag bestimmt, hat der Beschluss dafür gesorgt, dass zu Hause arbeitende Menschen nicht ganz leer ausgehen. Die Pauschale soll sogar noch bis Ende 2022 verlängert werden. 120 Tage im Jahr können je fünf Euro pro Tag steuerlich geltend gemacht werden.

Was viele nicht wissen: Die Homeoffice-Pauschale können auch Vermieter für sich nutzen. Die einzige Bedingung dabei ist, dass die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird.

Ein Beispiel: Als Arbeitnehmer arbeiten Sie von Montag bis Freitag im Büro. Am Wochenende kümmern Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden um die Verwaltung Ihrer Vermietungsobjekte. Für diesen Zeitraum können Sie die Homeoffice-Pauschale für sich beanspruchen. Die gute Nachricht: Die Pauschale ist nicht auf Wochentage beschränkt. Auch als Rentner ist es für Sie möglich, die Homeoffice-Pauschale für Ihre Vermietertätigkeit abzusetzen.

Die einzige Ausnahme: Gehen Sie der Hausverwaltung am selben Tag wie Ihrer Angestelltentätigkeit nach, ist es nicht möglich für diesen Tag die Homeoffice-Pauschale geltend zu machen.

pikselstock – stock.adobe.com

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