Einkünfte aus Hobby-Tätigkeit – Umsatzsteuerpflicht möglich
Wer als Steuerpflichtiger eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht und überwiegend aus privaten Gründen ausübt, ist nicht unbedingt dazu verpflichtet Einkommenssteuer zu zahlen. Solange mit dem Hobby auf Dauer keine Gewinne erzielt werden, sieht das Finanzamt solche Tätigkeiten als „Liebhaberei“. Dennoch ist Vorsicht geboten: Die Einkünfte könnten trotzdem der Umsatzsteuer unterfallen, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird. Seit […]
mehr erfahren