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Steuerentlastungsgesetz 2022 – Arbeitnehmern winkt ab Juni mehr Gehalt


Arbeitnehmer können sich ab Juni 2022 auf mehr Gehalt freuen. Mit der Lohnabrechnung im Juni müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern durch das am 01.06.2022 in Kraft tretende Steuerentlastungsgesetz rückwirkend bis zum 01.01.2022 mehr Gehalt zahlen. Dies wird vor allem durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ab 2022 sowie des Grundfreibetrages für 2022 realisiert. Ebenfalls wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler sowie der Mobilitätsprämie für Geringverdiener angezogen. Grund für das Entlastungsgesetz sind die erheblichen Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich. Die Bundesregierung rechnet mit erhöhten Zahlungen im Jahr 2022 für Strom, Wärme und Mobilität, sodass Handlungsbedarf seitens der Regierung bestand. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, den Beschlüssen der Bundesregierung nachzukommen, haben Sie ebenfalls über die Steuererklärung die Möglichkeit, die Zahlungen rückwirkend zu erhalten. Falls Sie weitere Fragen zu dem Thema haben sollten, können Sie gerne auf mich zukommen.

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