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Vermögen schützen beim Übergang in die nächste Generation. Lieber schenken als vererben.


Das Vermögen, das man sein Leben lang aufgebaut hat, geht irgendwann sowieso an die nächste Generation. Aber auch hier hält ab einem gewissen Umfang das Finanzamt die Hand auf. Auch wenn der Vermögensaufbau bereits aus (einkommen)versteuertem Geld erfolgte. Im Fall des Vererbens ist meist kein Gestaltungsspielraum mehr möglich. Um eine Besteuerung des Übertrags zu vermeiden, besteht daher frühzeitig Handlungsbedarf. Je früher desto besser.

Erben und Schenken wird steuerlich gleich behandelt. Während bei der Übertragung auf eigene Kinder (Freibetrag von 400.000 EUR) oder den Ehegatten (Freibetrag von 500.000 EUR) noch einigermaßen komfortable Freibeträge genutzt werden können, kann die Übertragung zwischen fremden Dritten oder ferner Verwandten bereits ab 20.000 EUR steuerpflichtig werden. Dabei wird der jeweilige Freibetrag bei einer Schenkung alle 10 Jahre neu gewährt.

Bei Immobilien besteht ein besonderer Gestaltungsspielraum. Hier sollte man, wenn vorhandenen Immobilienwerte die Freibeträge überschreiten werden, gestalterisch tätig werden.

Falls Sie das Thema betrifft oder Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

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