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Einkünfte aus Hobby-Tätigkeit – Umsatzsteuerpflicht möglich


Wer als Steuerpflichtiger eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht und überwiegend aus privaten Gründen ausübt, ist nicht unbedingt dazu verpflichtet Einkommenssteuer zu zahlen. Solange mit dem Hobby auf Dauer keine Gewinne erzielt werden, sieht das Finanzamt solche Tätigkeiten als „Liebhaberei“.
Dennoch ist Vorsicht geboten: Die Einkünfte könnten trotzdem der Umsatzsteuer unterfallen, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird.

Seit dem Jahr 2020 gilt: Werden im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro Einnahmen erzielt, muss keine Umsatzsteuer an den Fiskus abgegeben werden, solange man dort als Kleinunternehmer angemeldet ist.
Wichtig: Diese Grenze bezieht sich dabei immer auf das Vorjahr. Im laufenden Jahr darf die Grenze von 50.000 Euro nicht überschritten werden.

Sie haben weitere Fragen zu dem Thema? Kontaktieren Sie mich gerne persönlich.

sodawhiskey – stock.adobe.com

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