Unfall auf dem Arbeitsweg – Kosten von der Steuer absetzen
Sie haben es eilig auf dem Weg zur Arbeit und sind dann noch in einen Unfall verwickelt – kein schöner Start in den Tag. Doch es gibt eine gute Nachricht: Die Kosten durch einen Wegeunfall können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Zahlungen vom Arbeitgeber und der Versicherung müssen jedoch abgezogen werden.
Auch die Selbstbeteiligung Ihrer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist von der Steuer absetzbar. Werden jedoch aufgrund des Unfalls und der Reparaturkosten der Versicherungsbetrag hochgesetzt, ist dies nicht von der Steuer absetzbar.
Was müssen Sie beachten
Um die Unfallkosten von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie tatsächlich einen Unfall auf dem Arbeitsweg erlitten haben und wie hoch die Unfallkosten sind. Dies ist zum Beispiel mit Fotos, Gutachten oder polizeilichem Unfallbericht, Rechnungen und Quittungen möglich.